kontakt   |   Impressum   |   Datenschutz
Landesinnung der Bildhauer- und Steinmetzbetriebe
HAMBURG

Tradition

Geschichtliche Entwicklung der Steinmetz-Innung Hamburg

Im Jahre 808 wurde Hamburg von Karl dem Großen als befestigte Siedlung gegründet und 834 unter Ansgar zum Erzbistum erhoben. Es entstand Bedarf an dauerhaften, nämlich steinernen, Bauteilen und Bauwerken, und damit auch an Bewohnern, die Stein bearbeiten konnten.

Berufe gab es zu der Zeit noch nicht. Die Lehm- und Holzhäuser wurden meist in nachbarschaftlicher Hilfe gebaut. Das gemeinsame werktägliche Leben und der christliche Glaube führte zur Vereinigung in ersten christlichen Brüderschaften, wobei die Mitgliedschaft freiwillig war.

 

Um 1190 muß dann aus Brüderschaften die Steinhauerzunft gegründet worden sein, die als Steinhaueramt vom Rat anerkannt wurde.

Mit der Erteilung des Stadtrechtes mußte die Selbstverwaltung vom Hamburg aufgebaut werden, in der alle Stände vertreten waren und ein Mitspracherecht besaßen. Die Hauptbauhütte, nämlich die des Straßburger Münsters gab sich 1467 eine Verfassung, die 1563 von Kaiser Ferdinand als Straßburger Ordnung anerkannt wurde.

Das hamburgische Steinhaueramt unterstellte sich dieser Ordnung. Es hatte somit kaiserliche Privilegien, die der hamburgische Rat ihnen nicht streitig machen konnte. Das wichtigste, daß alle Mitglieder des Amtes waren freie Handwerker und niemandem hörig.

Die Meister durften nur in Hamburg (z.B. nicht im holsteinischen Altona) Leistungen erbringen und Waren verkaufen. Die beschränkte Zahl der zugelassenen Meister wurde von Amt bestimmt. Die Lehrlingsausbildung lag voll in der Hand der einzelnen Meisterbetriebe. Nach dem Lehrabschluß, der Freisprechnung, mußten die neuen Gesellen auf Wanderschaft gehen, um die häufig einseitige Ausbildung zu erweitern. Nach den Wanderjahren konnten konnten sie sich einen Betrieb auswählen, um dort ihr Meisterstück anzufertigen. Hatten sie vor dem Steinhaueramt ihre Meisterprüfung abgelegt, durften sie sich um frei gewordenen Meisterbetriebe bewerben. Eine Einheirat (der Tochter oder der Meisterwitwe) führte meist sicherer zu einem eigenen Betrieb, womit die Altersversorgung der Familie des ehemaligen Betriebsinhabers gesichert war.

Es wurden von den Gesellen, unabhängig davon auch von den Meistern, Krankenladen und Totenladen gegründet als Selbsthilfeverein bei Krankheiten, Invalidität und Todesfällen, zum Teil auch für die Angehörigen.

Durch die restriktive Politik der begrenzten Meister- und Gesellenzulassung in Verbindung mit den Laden wurde erreicht, daß es von Schlechtwetter ausgenommen, keine langanhaltende Arbeitslosigkeit gab und sich Notlagen sich im Vergleich zur übrigen Bevölkerung in Grenzen hielten.

Mit dem Beginn der Industrialisierung und der Gründung des deutschen Zollvereins wurde dies unbewegliche System überholt. Nach dem Großen Brand in Hamburg wurde das Steinmetzamt 1843 vom Senat aufgelöst, da die wenigen bestehenden Betriebe die anfallenden Arbeiten zum Wiederaufbau bei weitem nicht ausführen konnten. Damit durften dann erstmals auswärtige Betriebe in der Stadt arbeiten.

1865 wurde im Hamburg als eine der letzten deutsche Städte die Gewerbefreiheit eingeführt, d.h. alle anderen Zünfte aufgelöst.

Die Steinmetzgeschäfte Hamburgs gründeten einen Verein, der nun ihre Interessen vertrat und aus dem die Steinmetzinnung hervorging.
Diese Innung bestand nur ca 50 Jahre, da sie bereits im Dritten Reich erst gleichgeschaltet und dann aufgelöst wurde.

Die jetzige Ordnung beruht auf den Gesetzen und Verordnungen aus dem Jahr 1948.





Unsere Zeichen für Qualität

WIR VERWENDEN COOKIES
Einige von ihnen sind essenziell, während andere Ihnen einen besseren Service bereitstellen.
Bitte wählen Sie die gewünschten Cookie-Einstellungen aus:
  • Essenziell
  • Google Fonts
  • Google Maps
  • YouTube
  • Alle Cookies akzeptieren
Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Plugins von Drittanbietern speichern in der Regel Ihre IP-Adresse auf fremden Servern. Ferner können Cookies Informationen über die Nutzung der Inhalte speichern, die eventuell auch zu Analysenzwecke verwendet werden können. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
  • Auswahl dauerhaft speichern
    Datenschutz